1. die gymnasiale Oberstufe. Sie kann sowohl Bestandteil des
Gymnasiums oder der Gesamtschule als auch selbstständige Schule sein. Als
selbstständige Schule arbeitet die gymnasiale Oberstufe im Rahmen eines
Schulverbundes mit den Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) zusammen, aus
denen sie im Wesentlichen die Schülerinnen und Schüler aufnimmt;
2. das berufliche Gymnasium. Es ist Teil des beruflichen
Schulwesens;
3. doppelt qualifizierende Bildungsgänge, in denen berufliches
und allgemein bildendes Lernen verbunden werden. Auf sie finden die Vorschriften
über die gymnasiale Oberstufe oder das berufliche Gymnasium entsprechend
Anwendung, soweit für sie in diesem Abschnitt nicht besondere Regelungen
getroffen worden sind;
4. die Fachoberschule. Sie ist Teil des beruflichen Schulwesens
und führt zur Fachhochschulreife.