Die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des Schulwesens ist
Planungs- und Gestaltungsaufgabe des Kultusministeriums. Die Staatlichen
Schulämter, das Institut für Qualitätsentwicklung, das Amt für Lehrerbildung und
die Studienseminare fördern die Schulentwicklung in enger Zusammenarbeit. Die
Schulen wirken insbesondere durch Aufgreifen pädagogischer Entwicklungen
innerhalb ihrer selbstständigen Gestaltungsmöglichkeiten von Unterricht,
Erziehung und Schulleben oder durch Schulversuche an der Weiterentwicklung des
Schulwesens mit. Der Landesschulbeirat berät das Kultusministerium bei wichtigen
Maßnahmen. Die Rechte und Pflichten der Schulträger bleiben unberührt.