Organisation und Aufgabengliederung des Instituts für Qualitätsentwicklung und
des Amtes für Lehrerbildung werden jeweils durch Rechtsverordnung näher
ausgestaltet. Darin sind insbesondere zu regeln:
1. die Festlegung der Standorte,
2. die Formen der Kooperationsvereinbarungen,
3. die Grundsätze der Arbeitsorganisation und
Entscheidungsverfahren.