Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz)
Vom 17. Juni 1992 GVBl. I S. 233
in der Fassung vom 14. Juni 2005 GVBl. I S. 442
ERSTER TEIL
Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule
ZWEITER TEIL
Unterrichtsinhalte und Stundentafeln
DRITTER TEIL
Schulaufbau
Erster Abschnitt Gliederung und Organisation der Schule
Zweiter Abschnitt Grundstufe (Primarstufe)
Dritter Abschnitt Bildungsgänge der Mittelstufe (Sekundarstufe I)
Vierter Abschnitt Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Fünfter Abschnitt Berufsqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Sechster Abschnitt Schulen für Erwachsene
Siebter Abschnitt Sonderpädagogische Förderung
VIERTER TEIL
Schulpflicht
Erster Abschnitt Grundsätzliches
Zweiter Abschnitt Vollzeitschulpflicht
Dritter Abschnitt Berufsschulpflicht
Vierter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
FÜNFTER TEIL
Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung
Dritter Abschnitt Wahl des Bildungsganges und Abschlüsse
Vierter Abschnitt Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
SECHSTER TEIL
Datenschutz
SIEBTER TEIL
Erster Abschnitt Lehrkräfte und Schulleitung
Zweiter Abschnitt Schulaufsicht
Dritter Abschnitt Weiterentwicklung des Schulwesens
ACHTER TEIL
Eltern
Zweiter Abschnitt Klassen- und Schulelternbeiräte
Dritter Abschnitt Kreis- und Stadtelternbeiräte
Vierter Abschnitt Landeselternbeirat
NEUNTER TEIL
Schülerinnen und Schüler
ZEHNTER TEIL
Schulverfassung
Erster Abschnitt Selbstverwaltung der Schule
Zweiter Abschnitt Schulkonferenz
Dritter Abschnitt Konferenzen der Lehrkräfte
ELFTER TEIL
Schulträger
Erster Abschnitt Schulträgerschaft
Zweiter Abschnitt Regionale Schulentwicklung
Dritter Abschnitt Kommunale Schulverwaltung
Vierter Abschnitt Sonstige Bestimmungen
ZWÖLFTER TEIL
Personal- und Sachaufwand
Erster Abschnitt Kosten der inneren Schulverwaltung
Zweiter Abschnitt Kosten der äußeren Schulverwaltung
Dritter Abschnitt Gastschulbeiträge
DREIZEHNTER TEIL
Schulen in freier Trägerschaft
Zweiter Abschnitt Ersatzschulen
Dritter Abschnitt Ergänzungsschulen
Vierter Abschnitt Privatunterricht
VIERZEHNTER TEIL
Gemeinsame Bestimmungen
FÜNFZEHNTER TEIL
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen
SECHZEHNTER TEIL
Übergangs- und Schlussbestimmungen