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bulletDritter Abschnitt geändert durch Art. 1 Nr. 69 des Ges. zur Änd. des Hess. Schulgesetzes und anderer Gesetze und zur Neugliederung der Staatlichen Schulämter vom 15. Mai 1997 (GVBl. I S. 143). In Kraft ab 1. August 1997.
 

     

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