bullet§§ 5 bis 7 aufgehoben (der bisherige § 8 jetzt § 5) und der neue § 5 neu gefasst durch Art. 1 der ÄndVO vom 2. September 2005 (GVBl. I S. 622). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. September 2005. Für die bis dahin geltende Fassung der §§ 5 bis 7 hier klicken. Für die bis dahin geltende Fassung des § 8 hier klicken.
 

     

 

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