§§ 5 bis 7 aufgehoben (der bisherige § 8 jetzt § 5) und der
neue § 5 neu gefasst durch Art. 1 der ÄndVO vom 2. September 2005 (GVBl. I S.
622). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13.
September 2005. Für die bis dahin geltende Fassung der §§ 5 bis 7
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dahin geltende Fassung des § 8
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