zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

§ 2

Weinbaugebiete für Tafelwein und deren Untergebiete
(Zu § 3 Abs. 4 Weingesetz in Verbindung mit § 1 Weinverordnung)


Die in § 1 genannten Rebflächen sind Bestandteile des Untergebietes Rhein des Weinbaugebietes für Tafelwein Rhein-Mosel (§ 1 Nr. 5 der Weinverordnung).

     

 

horizontal rule

   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der