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§ 20

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


Die Vorschriften der §§ 3, 7, 9 Abs. 4 und 5 und der §§ 11 und 14 treten mit Wirkung vom 1. September 1995 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ausnahme des § 19 mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

     

 

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