§ 20
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Die Vorschriften der §§ 3, 7, 9 Abs. 4 und 5 und der §§ 11 und 14 treten mit Wirkung vom 1. September 1995 in Kraft. Im übrigen
tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung
in Kraft. Sie tritt mit Ausnahme des § 19 mit Ablauf des 31. Dezember 2010
außer Kraft.