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bullet§ 5 Satz 2 angefügt durch Art. 28 des ÄndG vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 588, 607). In Kraft getreten am 1. Januar 2001. Verkündet am 29. Dezember 2001. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 5 Satz 2 geändert durch Art. 17 des Dritten VerwaltungsstrukturreformG vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674, 679). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 26. Oktober 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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