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Mit Wirkung vom 29. November 2001 wurde die "Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung - VGS)" vom 9. Dezember 1992 (GVBl. I S. 675) durch § 7 der Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung - VGS) vom 12. November 2001 (GVBl. I S. 474) aufgehoben.

Für die bis dahin geltende Fassung der "Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung - VGS)" vom 9. Dezember 1992 (GVBl. I S. 675) hier klicken.

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