§ 3a
Wassereinzugsgebiete der empfindlichen Gebiete
Die Wassereinzugsgebiete der empfindlichen Gebiete im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Richtlinie sind Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Hessen.
© 2009 Ein Online-Service der Recht für Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen) und der Makrolog Content Management AG