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bullet§ 1 Abs. 1 Nr. 2 eingefügt (die bisherige Nr. 2 jetzt Nr. 3), Abs. 2 geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 7. November 2002 (GVBl. I S. 693). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 25. November 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 1 Abs. 1 geändert, Abs. 2 aufgehoben durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom 11. November 2003 (GVBl. I S. 301). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 27. November 2003. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 1 neu gefasst durch Art. 1 der Dritten ÄndVO vom 25. Juli 2005 (GVBl. I S. 568). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 5. August 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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