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bullet§ 14 Überschrift neu gefasst, Satz 2 angefügt durch Art. 1 der ÄndVO vom 7. November 2002 (GVBl. I S. 693). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 25. November 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 14 Satz 2 geändert durch Art. 1 der Vierten ÄndVO vom 22. August 2007 (GVBl. I S. 577). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 20. September 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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