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bullet§ 9 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 7. November 2002 (GVBl. I S. 693). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 25. November 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 9 Abs. 3 geändert durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom 11. November 2003 (GVBl. I S. 301). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 27. November 2003. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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