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Die Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 8. Juli 2003 (GVBl. I S. 228): § 4, Anlage.

Art. 2 der Verordnung vom 8. Juli 2003 (GVBl. I S. 228) enthält folgende Übergangsregelung:

"Artikel 2

Für Zuweisungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung gewährt worden sind, gilt das bisherige Recht fort, es sei denn, dass sich infolge der Änderungen einer Maßnahme eine Erhöhung der Zuweisung ergeben würde."

bulletGesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218): § 3.

     

 

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