Die Verordnung über pauschale Investitionszuweisungen zum Bau
von Abwasseranlagen wurde geändert durch:
Verordnung vom 8. Juli 2003 (GVBl. I S. 228): § 4, Anlage.
Art. 2 der Verordnung vom 8. Juli 2003 (GVBl. I S. 228)
enthält folgende Übergangsregelung:
"Artikel 2
Für Zuweisungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung gewährt worden
sind, gilt das bisherige Recht fort, es sei denn, dass sich infolge der
Änderungen einer Maßnahme eine Erhöhung der Zuweisung ergeben würde."