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Aufgehoben; vgl. GVBl. 2001 I S. 458; GVBl. II 86-32

 

Dritte Verordnung zur Durchführung des Hessischen Forstgesetzes
(Verordnung über Kostenbeiträge und die Förderung des Privatwaldes)

Vom 21. Juni 1979
GVBl. I S. 187


Übersicht

ERSTER ABSCHNITT
Staatliche Beförsterung von Körperschaftswaldungen

bullet§ 1 Kostenbeiträge für die staatliche Beförsterung
bullet§ 2 Berechnung und Zahlung der Kostenbeiträge

ZWEITER ABSCHNITT
Förderung des Privatwaldes

bullet§ 3 Allgemeine Förderung
bullet§ 4 Besondere Förderung
bullet§ 5 Kostenbeiträge für die besondere Förderung

DRITTER ABSCHNITT
Aufhebung von Vorschriften, Inkrafttreten

bullet§ 6 Aufhebung von Vorschriften
bullet§ 7 Inkrafttreten

 

Anlagen

 

Auf Grund des § 43 Abs. 3 und des § 48 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes in der Fassung vom 4. Juli 1978 (GVBl. I S. 424, 584) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern nach Anhörung des Landesforstausschusses verordnet:

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