|
 

Fischereigesetz für das Land Hessen
(Hessisches Fischereigesetz - HFischG)
Vom 19. Dezember 1990
GVBl. I S. 776
INHALTSÜBERSICHT
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
ZWEITER TEIL
Fischereirechte
DRITTER TEIL
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften
VIERTER TEIL
Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang
FÜNFTER TEIL
Schutz der Fischbestände
SECHSTER TEIL
Fischereibehörde, Landesfischereibeirat, Fischereiberater, Fischereiaufsicht
SIEBENTER TEIL
Entschädigung
ACHTER TEIL
Bußgeldvorschriften
NEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlußvorschriften

 |