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bulletÜberschrift zu § 9 neu gefasst, Satz 2 angefügt durch Art. 20 des Dritten VerwaltungsstrukturreformG vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674, 681). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 26. Oktober 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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