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 | § 1 Abs. 1 aufgehoben (die bisherigen Abs. 3 und 4
jetzt Abs. 2 und 3), im neuen Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 2 geändert durch
Art. 1 der ÄndVO vom 29. Juni 2005 (GVBl. I S. 539). In Kraft getreten am Tage
nach der Verkündung. Verkündet am 14. Juli 2005. Für die bis dahin geltende
Fassung hier klicken. |
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