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bullet§ 11 Satz 2 angefügt durch Art. 41 des ÄndG vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 588, 616). In Kraft getreten am 1. Januar 2001. Verkündet am 29. Dezember 2000. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 11 wird § 12, dieser geändert durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom 5. August 2003 (GVBl. I S. 238). In Kraft getreten  am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 26. August 2003. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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