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Anhang 2
I. Art und Umfang
a) allgemeine Angaben:
- Name, Anschrift und Ansprechpartner/-in mit Telefon-Nr. * der Deponie, * des Betreibers, * des Zulassungsinhabers (soweit abweichend) und * des/der Betreiber/-s von Nebenanlagen auf der Deponie - Lagebezeichnung der Deponie und des zugelassenen Einzugsgebietes [1] - Laufzeiten und Kapazitäten mit * Inbetriebnahme und gegebenenfalls zeitliche Befristung des Betriebs, [1] * zugelassene Gesamtfläche und Ablagerungsfläche, [1] * zugelassenes, zur Verfüllung ausgebautes oder im Bau befindliches und bereits verfülltes Ablagerungsvolumen, * Bezeichnung und Kapazitäten der Ablagerungsabschnitte und [1] * Ablagerungsmengen und -volumina im Berichtsjahr und in den letzten vier Kalenderjahren nach Abfallarten für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung - zugelassene Abfallarten mit Bezeichnung und Abfallschlüssel [1] - kurze Beschreibung der technischen Einrichtung * geologische und technische Basisabdichtung und gegebenenfalls Vertikalabdichtung, [1] * geplante und bereits ausgeführte Oberflächenabdichtung und sonstige Abdichtungen, [1] * Sicker- und Oberflächenwasserfassungs- und -behandlungseinrichtungen, [1] * Deponiegasfassungs- und -behandlungs beziehungsweise -verwertungsanlagen, [1] * Abfallbehandlungsanlagen, [1] * Mess- und Probenahmestellen und * sonstige Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bahnanschluss, Fahrzeugwaage, Tankanlage) [1] - Kurzbeschreibung der erteilten, beantragten und gegebenenfalls geplanten Zulassungen zum Betrieb der Deponie mit Datum und Art des Bescheides [1] (gegebenenfalls nur Ergänzungen beschreiben)
b) Lageplan im Maßstab 1 : 1 000 bis 1 : 5 000 mit folgenden Eintragungen und Darstellungen:
- Mess- und Probenahmestellen mit Bezeichnung, soweit sie für die nach dieser Verordnung durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind - Betriebsabschnitte, unterteilt in Abfalleinbauflächen, die * basisabgedichtet nach TA Siedlungsabfall Klasse I oder Klasse II oder nach TA Abfall, * basisabgedichtet nach anderen Vorschriften (technischen Standard angeben), * nicht basisabgedichtet, * oberflächenabgedichtet nach TA Siedlungsabfall Klasse I oder Klasse II oder nach TA Abfall, * oberflächenabgedichtet nach anderen Vorschriften (technischen Standard angeben),
*
nicht oberflächenabgedeckt und nicht
oberflächenabgedichtet - wesentliche Betriebseinrichtungen
c) gegebenenfalls gesonderter Lageplan in geeignetem Maßstab, falls dies zur Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Eigenkontrolle erforderlich ist
d) mindestens zwei charakteristische Querprofile im Maßstab 1 : 1 000 mit Darstellung der aktuellen Einbauhöhe, der Vorjahreshöhe und der zugelassenen Einbauhöhe
e) Erklärung über das Deponieverhalten
Der zeitliche Verlauf des Deponieverhaltens ist vom Beginn der Betriebsphase an darzustellen und mit den in der abfallrechtlichen Zulassung getroffenen Annahmen (Sickerwasser, Gasemission, etc.) zu vergleichen. Die daraus abzuleitenden Empfehlungen und weiteren Veranlassungen hinsichtlich Betrieb, Überwachung und gegebenenfalls weiter gehender abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sind aufzuzeigen. Die Erklärung über das Deponieverhalten soll folgende Gesichtspunkte berücksichtigen: - Wasserhaushalt * Plausibilität der in die Wasserhaushaltsbilanz eingehenden Untersuchungsergebnisse, auch im Vergleich zu den Vorjahren * Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit von Deponieeinrichtungen (Drainagesystem, Basis- und Oberflächenabdichtung) - Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser Beurteilung von qualitativen und quantitativen Veränderungen gegenüber den Vorjahren und im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Abbauzustand, Prognose für zu erwartende Veränderungen der Mengen und Inhaltsstoffe von Sicker- und Grundwasser in den Folgejahren)
-
Sickerwasserbehandlung - Temperaturentwicklung im Deponiekörper Beurteilung anhand der in den Sickerwasserrohren festgestellten Temperaturen im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose für das zu erwartende Temperaturverhalten und dessen Auswirkungen in den Folgejahren) - Deponieentgasung, Gasbehandlung und –verwertung Beurteilung der Ergebnisse der Rohgasuntersuchungen, der Messergebnisse der erforderlichen Emissionmessungen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, der Verbrennungsbedingungen und der Anlagenwartung/-überprüfung, Erstellung einer Deponiegasbilanz (theoretische/ gefasste/ abgefackelte/ verstromte/ sonstig verwertete Deponiegasmenge/ abgeschätzte Verlustmenge), Prognosen und Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf * die zukünftig zu erwartende Gasbildung, die Verwertbarkeit des Gases, * die Funktionsfähigkeit der Gasbehandlung und -verwertung, * die Funktionsfähigkeit des Entgasungssystems und * die Gasmigration und andere unkontrollierte Gasaustritte - Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems Gesamtbewertung der Ergebnisse von Höhenvermessungen, Kamerabefahrungen, Temperaturmessungen und gegebenenfalls weiterer durchgeführter Untersuchungen, auch im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten und unter Berücksichtigung gegebenenfalls festgestellter Schadstoffemissionen in das Grundwasser (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose der Auswirkungen für die Folgejahre, eingeleitete Maßnahmen oder weiter gehender Handlungsbedarf)
-
Funktionsfähigkeit des
Deponieoberflächenabdichtungssystems, Setzungen und Stabilität des
Deponiekörpers - Übersicht über die bisher durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Ergebnisse ist bei neu in die Überwachung nach Deponieeigenkontroll-Verordnung aufgenommenen Deponien der ersten Jahresübersicht beizufügen
II. Auswertung und Darstellung
Die Parameterwerte der Eigenkontrollergebnisse sind unmittelbar den letzten sechs Werten der Vorjahresübersichten und dem langjährigen Mittel (je nach Datengrundlage, längstens aus den letzten sechs Betriebsjahren) gegenüberzustellen[3]. Mit der Angabe der Parameterwerte hat auch die Angabe des jeweils verwendeten Analyseverfahrens und die Nennung der Bestimmungsgrenze, soweit diese unterschritten wird, zu erfolgen. Darzustellen sind die Ergebnisse des Berichtsjahres wie folgt:
a) allgemeine Eigenkontrollmaßnahmen
b) Grund-, Sicker- und Oberflächenwasseruntersuchungen nach Anhang 1, II.1
c) Rohgas- und Kondensatuntersuchungen nach Anhang 1, II.2
[1] Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. [2] Diese Angaben sind nur insoweit erforderlich, wie sie nicht bereits durch Berichtspflichten auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften, insbesondere Abwassereigenkontrollverordnung abgedeckt sind. [3] Auf die Darstellung der Parameterwerte aus den Jahren vor 2001 kann verzichtet werden, wenn die Werte nicht auf EDV zur Verfügung stehen. [4] nur sofern der AOX im Grundwasser > 0,025 mg/l beziehungsweise der AOX im Sickerwasser > 0,5 mg/l [5] Die Messergebnisse sind auf 1013 hPa, 273 K und trockenes Gas zu beziehen. |
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