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aufgehoben; vgl. GVBl. 2005 I S. 305,
GVBl. II 85-61 § 93
Hessisches Wassergesetz
(HWG)
Vom 6. Juli 1960
GVBl. S. 69, 177
in der Fassung vom 18. Dezember
2002
GVBl. I 2003 S. 10
Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Gewässer, Gewässereinteilung
ZWEITER TEIL
Eigentum am Gewässerbett
DRITTER TEIL
Benutzung der Gewässer
Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Zweiter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer
Erster Titel
Erlaubnisfreie Benutzung
Zweiter Titel
Schiff- und Floßfahrt
Dritter Titel
Stauanlagen
Dritter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser
Vierter Abschnitt
Heilquellen
Fünfter Abschnitt
Anlagen
Sechster Abschnitt
Abwasserbeseitigung
Siebenter Abschnitt
Wasserversorgung
VIERTER TEIL
Unterhaltung und Ausbau oberirdischer Gewässer, Deiche
Erster Abschnitt
Ausbau und Unterhaltung der Gewässer
Zweiter Abschnitt
Deiche
FÜNFTER TEIL
Sicherung des Wasserabflusses und Schutz der oberirdischen Gewässer
SECHSTER TEIL
Wasseraufsicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften
Erster Titel
Wasserschau
Zweiter Titel
Wassergefahr, Wasserwehr
SIEBENTER TEIL
Zwangsrechte
ACHTER TEIL
Entschädigung, Ausgleich
NEUNTER TEIL
Zuständigkeit, Verfahren
Erster Abschnitt
Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Verfahren
Erster Titel
Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Titel
Besondere Bestimmungen
Dritter Titel
Andere Verfahren
Vierter Titel
Entschädigung und Ausgleich
ZEHNTER TEIL
Wasserbuch
ELFTER TEIL
Wasserwirtschaftliche Planungen
ZWÖLFTER TEIL
Bußgeldbestimmungen
DREIZEHNTER TEIL
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Anlage 1 zu § 3 Nr. 1
Anlage 2 zu § 3 Nr. 2
Anlage 3 zu § 60 Abs. 4
Anlage 4 zu § 101a

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