zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

§ 108a

Koordinierung von Verfahren, besondere Anforderungen


(1) Ist mit der Errichtung und dem Betrieb oder mit der wesentlichen Änderung einer Anlage, die nach Spalte 1 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950), genehmigungsbedürftig ist, eine Gewässerbenutzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, 4a, 5 oder Abs. 2 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder eine Indirekteinleitung nach
§ 15 Abs. 1 verbunden, hat die Wasserbehörde bei der Erteilung der Erlaubnis eine vollständige Koordinierung der Zulassungsverfahren sowie der Inhalts- und Nebenbestimmungen mit der für die Erteilung der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständigen Behörde sicherzustellen. Dabei ist sie an ihre Stellungnahme im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gebunden.


(2) Für die erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen nach Abs. 1 regelt die für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister durch Rechtsverordnung die näheren Anforderungen an

1. das Zulassungsverfahren, insbesondere die Antragsunterlagen, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die grenzüberschreitende Behördenbeteiligung,

2. den Mindestinhalt der Erlaubnis,

3. die Überwachung einschließlich Eigenüberwachung der Benutzung oder Indirekteinleitung,

4. Anpassungsfristen für bestehende Einleitungen,

5. die regelmäßige Überprüfung und fortlaufende Anpassung der Erlaubnis und

6. den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen.

    


 

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgäöngig machen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der