1. qualitative und quantitative Anforderungen an die Gewässer,
2. Anforderungen an das Einbringen und Einleiten von Stoffen in die Gewässer und in
Abwasseranlagen,
3. den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen durch den Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen,
4. den Bau und Betrieb von Anlagen,
5. die Festsetzung von Gebieten, in denen bestimmte Anforderungen, Gebote und Verbote zu beachten sind,
6. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
7. die durchzuführenden Verfahren und die Kosten,
8. die Einhaltung der Anforderungen, ihre Kontrolle und Überwachung,
9. Messmethoden und Messverfahren,
10. den Austausch der Informationen und den Zugang zu ihnen.