1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und
stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen
uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer
natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig
überschwemmten Bereiche,
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche
Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt-
und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und
Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und
Gebüsche trockenwarmer Standorte,
4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden-
und Hangschuttwälder,
5. offene Felsbildungen,
6. Hohlwege, Alleen sowie im Außenbereich Trockenmauern,
Feldgehölze, Streuobstbestände und landschaftsprägende Einzelbäume.