Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum
darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und
Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und
Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im
Planungsraum auswirken können.