Bericht des Naturschutzbeirates der obersten Naturschutzbehörde
Der Naturschutzbeirat der obersten Naturschutzbehörde kann dem Landtag jährlich
über die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege
berichten. Der Bericht ist
schriftlich abzufassen und der Landesregierung und dem Landtag zuzuleiten; die
Landesregierung soll Stellung nehmen.