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§ 19

Technische Fachbehörden


Die Hessische Landesanstalt für Umwelt sowie das Hessische Landesamt für Bodenforschung nehmen übergeordnete wissenschaftlich-fachliche Aufgaben der Altlastensanierung nach Weisung des für die Altlastensanierung zuständigen Ministeriums im Rahmen ihrer Zuständigkeit wahr. Die nach
§ 21 zuständigen Behörden werden von ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt .

    


 

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Hessischen Staatskanzlei
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