Die Hessische Landesanstalt für Umwelt sowie das Hessische Landesamt für Bodenforschung
nehmen übergeordnete wissenschaftlich-fachliche Aufgaben der Altlastensanierung nach
Weisung des für die Altlastensanierung zuständigen Ministeriums im Rahmen ihrer
Zuständigkeit wahr. Die nach
§ 21 zuständigen Behörden
werden von ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt .