§ 24
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft mit Ausnahme von § 16, der mit Wirkung vom 14. Juli 1989 in Kraft tritt.
© 2009 Ein online-Service der Hessischen Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen) und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung