§ 5 Satz 2 angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Bestimmung von Zuständigkeiten
auf dem Gebiet des Bodenschutzrechts und zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes vom
9. November 2000 (GVBl. I S. 508). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung.
Verkündet am 15. November 2000. Für die bisherige Fassung hier klicken.
§ 5 Satz 2 geändert durch Art. 9 der Zweiten ÄndVO vom 6.
Dezember 2005 (GVBl. I S. 802). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung.
Verkündet am 12. Dezember 2005. Für die bis dahin geltende Fassung
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