Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Vom 27. September 2001
GVBl. I S. 431

Verkündet am 9. Oktober 2001


Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 619) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem Art. 6 Satz 2 am 1. September 2001 in Kraft getreten ist.

     

 

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