Bekanntmachung über das
In-Kraft-Treten des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen
Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
Vom 27. September 2001
GVBl. I S. 431
Verkündet am 9. Oktober 2001
Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer
gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 619) wird hiermit bekannt gegeben, dass der
Staatsvertrag nach seinem Art. 6 Satz 2 am 1. September 2001 in Kraft getreten
ist.