



Gesetz zu dem Abkommen über die
Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für
medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 18. Juni 2002
GVBl. I S. 266
§ 1
Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 über die
Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für
medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt.
§ 2
(1) Das Abkommen wird nachstehend
veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Art. 2 in Kraft tritt, ist im
Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


