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Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 18. Juni 2002
GVBl. I S. 266

 

§ 1


Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.


(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Art. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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