... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Gesetz zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und zur Änderung anderer Gesetze


Vom 13. Dezember 2002
GVBl. I S. 778

Verkündet am 23. Dezember 2002

 

Artikel 1

Gesetz zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

 

§ 1


Dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 27. September 2002 wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.


(2) Er tritt nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 1 am 1. April 2003 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies bis zum 30. April 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

§ 3


Zuständige Landesmedienanstalt im Sinne des Staatsvertrages ist die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien.

 

Artikel 2

Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes

 

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über Mediendienste

 

Artikel 4

In-Kraft-Treten


Dieses Gesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft.

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen