



Gesetz zu dem Staatsvertrag zur
Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land
Rheinland-Pfalz über die Forschungsanstalt Geisenheim am Rhein
Vom 17. Dezember 2002
GVBl. I S. 810
§ 1
Dem Staatsvertrag zwischen dem
Land Hessen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Forschungsanstalt Geisenheim
am Rhein vom 27. November 2002 wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag wird nachstehend
veröffentlicht.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


