



Gesetz zu dem Staatsvertrag zur
Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im
Werra-Kalirevier
Vom 17. Dezember 2002
GVBl. I S. 812
§ 1
Dem am 8. November 2002 unterzeichneten
Staatsvertrag zur Änderung des
Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier
wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird
nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag
nach seinem Art. 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I
bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


