



Gesetz zu dem Staatsvertrag
zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt
über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
(NW-FVA)
Vom 15. Dezember 2005
GVBl. I S. 851
§ 1
Dem am 11. Oktober 2005 und 20. Oktober 2005 unterzeichneten
Staatsvertrag
zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt
über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird
zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird
nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag
nach seinem Art. 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt
Teil I bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


