



Gesetz zu dem Abkommen zur
Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den
höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Vom 28. Februar 2006
GVBl. I S. 42
§ 1
Dem Abkommen vom 27. Oktober 2005 zur
Änderung des
Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren
Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April
1972 (GVBl. I S. 412), geändert durch Abkommen vom 8. November 1991 (GVBl. 1993
I S. 104), wird zugestimmt.
§ 2
(1) Das Abkommen wird nachstehend mit
Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag seines In-Kraft-Tretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I
bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


