Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Vom 25. September 2007
GVBl. I S. 689


Nach § 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 691) wird hiermit bekanntgegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem § 13 Abs. 1 am 4. April 2007 in Kraft getreten ist.

     

 

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