Bekanntmachung über das Inkrafttreten des
Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über
die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur
Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Vom 25. September 2007
GVBl. I S. 689
Nach § 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land
Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10
Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen
Registerportals der Länder vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 691) wird hiermit
bekanntgegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem § 13 Abs. 1 am 4. April 2007
in Kraft getreten ist.