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Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen

Vom 18. Dezember 2006
GVBl. I S. 695

 

§ 1


Dem am 30. November und am 1. Dezember 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen vom 10. März 1992 (GVBl. I S. 190), geändert durch Staatsvertrag vom 29. April 2002 (GVBl. I S. 262), wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.


(2) Der Tag, an dem er nach seinem Teil II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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