



Gesetz über die Zustimmung zu
dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur
Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen
Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen
Vom 18. Dezember 2006
GVBl. I S. 695
§ 1
Dem am 30. November und am 1. Dezember 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zur
Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat
Thüringen über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation
Hessen-Thüringen vom 10. März 1992 (GVBl. I S. 190), geändert durch
Staatsvertrag vom 29. April 2002 (GVBl. I S. 262), wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird
nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem er nach seinem Teil II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


