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Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Vom 11. Dezember 2007
GVBl. I S. 919

 

§ 1


Dem in Wiesbaden am 11. Oktober 2007 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 11. November 1986 (GVBl. I S. 395) wird zugestimmt.

 

§ 2


§ 3 des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 1. Dezember 1986 (GVBl. I S. 395) findet Anwendung.

 

§ 3


Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

 

§ 4


Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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