



Gesetz zu dem Vertrag zwischen
dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen -
Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages zwischen dem
Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen -
Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Vom 11. Dezember 2007
GVBl. I S. 919
§ 1
Dem in Wiesbaden am 11. Oktober 2007 unterzeichneten
Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen
Rechts - zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen
Rechts - vom 11. November 1986 (GVBl. I S. 395) wird zugestimmt.
§ 2
§ 3 des Gesetzes zu dem Vertrag
zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 1. Dezember 1986 (GVBl. I S.
395) findet Anwendung.
§ 3
Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft
veröffentlicht.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner
Verkündung in Kraft.


