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Gesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 30. September 2008
GVBl. I S. 840

 

§ 1


Dem am 12. Juni 2008 unterzeichneten Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.


(2) Er tritt nach seinem Art. 3 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2009 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Art. 3 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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