



Gesetz zu dem Elften
Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 30. September 2008
GVBl. I S. 840
§ 1
Dem am 12. Juni 2008 unterzeichneten
Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird
nachstehend veröffentlicht.
(2) Er tritt nach seinem Art. 3 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2009 in Kraft. Sollte
der Staatsvertrag nach seinem Art.
3 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt
Teil I bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


