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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen

Vom 19. November 2008
GVBl. I S. 983

 

§ 1


Dem am 18. Juni 2008 und am 20. Juni 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen vom 10. März 1992 (GVBl. I S. 190), zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 1. Dezember 2006 (GVBl. I S. 696), wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.


(2) Der Tag, an dem er nach seinem Teil II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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