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Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

GVBl. I S. 58
Vom 4. März 2009

Verkündet am 16. März 2009

 

§ 1


Dem am 18. Dezember 2008 unterzeichneten Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.


(2) Er tritt nach seinem Art. 7 Abs. 4 Satz 1 am 1. Juni 2009 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Art. 7 Abs. 4 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2009 in Kraft.

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