



Gesetz zu dem Zwölften
Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
GVBl. I S. 58
Vom 4. März 2009
Verkündet am 16. März 2009
§ 1
Dem am 18. Dezember 2008 unterzeichneten
Zwölften
Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend
veröffentlicht.
(2) Er tritt nach seinem Art. 7 Abs. 4 Satz 1 am 1. Juni 2009 in Kraft. Sollte
der Staatsvertrag nach seinem Art. 7 Abs. 4
Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I
bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2009 in Kraft.


