Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur
Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
Vom 17. Dezember 1999
GVBl. I S. 442
§ 1
Dem am 9. September 1998 vom Europarat zur Annahme aufgelegten Protokoll (European
Treaties Series No. 171) zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das
grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 (GVBl. 1992 1 S. 402) wird zugestimmt. Das
Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Art. 35 für die Bundesrepublik Deutschland
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I
bekannt zu geben.