Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen

Vom 17. Dezember 1999
GVBl.  I S. 442

 

§ 1


Dem am 9. September 1998 vom Europarat zur Annahme aufgelegten Protokoll (European Treaties Series No. 171) zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 (GVBl. 1992 1 S. 402) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

 

§ 2


(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Art. 35 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.

 

     

 

horizontal rule

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der