Das Gesetz zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und
Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wurde geändert durch:
Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342, 361): § 3.