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Abkommen
schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen.
Abschnitt I
Abschnitt III
2. Abweichend von Artikel 16 Abs. 4 in der Fassung des Abschnitts II dieses Abkommens tragen die Länder Berlin (östlicher Teil), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zur voll- ständigen Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich den durch ihren Beitritt bedingten Finanzbedarf. 3. Bis zur vollständigen Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich haben die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei Abstimmungen im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 Satz 4 des Abkommens je eine Stimme.
Abschnitt IV
2. Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. 3. Die Zustimmungerklärungen sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben. Saarbrücken, den 8. November 1991 Für die Bundesrepublik Deutschland Der Bundesminister des Innern Für das Land Baden-Württemberg Der Innenminister Für den Freistaat Bayern Der Staatsminister des Innern Für das Land Berlin Senator für Inneres für den Regierenden Bürgermeister von Berlin Für das Land Brandenburg Der Minister des Innern Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Für das Land Hessen Der Minister des Innern und für Europaangelegenheiten Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Der Innenminister Für das Land Niedersachsen Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Niedersächsisches Innenministerium Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Der Innenminister Für das Land Rheinland-Pfalz In Vertretung des Ministerpräsidenten Staatsminister des Innern und
für Sport Für das Saarland Namens des Ministerpräsidenten Der Minister des Innern Freistaat Sachsen Der Staatsminister des Innern Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Für das Land Schleswig-Holstein Für den Ministerpräsidenten Der Innenminister Für das Land Thüringen Der Thüringer Innenminister |
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