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Gesetz zu dem Staatsvertrag zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier

Vom 17. Mai 1996

GVBl. I S. 177

 

§ 1


Dem Staatsvertrag vom 22. März 1996 zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

 

§ 2


(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.


(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Art. 10 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil I, bekanntzugeben.

 

Anhang (Staatsvertrag)

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