Anlage
Staatsvertrag
zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des
Binnenschiffsregister und des Schiffsbauregisters.
Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch seinen Justizminister Dr. Amelunxen,
und das Land Hessen,
vertreten durch seinen Ministerpräsidenten Georg August Zinn,
schließen den nachstehenden Staatsvertrag.
Artikel I
Das Schiffsregister für Schiffe, die im hessischen Teil des Stromgebietes der Weser
einschließlich der Werra und Fulda beheimatet sind, und das Schiffsbauregister für
Schiffsbauwerke, deren Bauort im hessischen Teil des gleichen Stromgebietes liegt, führt
das Amtsgericht Minden.
Artikel II
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Artikel III
Die getroffene Regelung gilt auch, soweit das Amtsgericht Minden die in Artikel I
bezeichneten Aufgaben schon bisher wahrgenommen hat.
Artikel IV
Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragschließenden mit einer Frist von drei Monaten
gekündigt werden.
Düsseldorf, den 11. März 1953
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Gez. Dr. Amelunxen
Wiesbaden, den 20. Februar 1953
Der Hessische Ministerpräsident
gez. Zinn
Anlage
Staatsvertrag
zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Hessen über die Führung des
Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters.
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch seinen Ministerpräsidenten Dr. Reinhold Maier,
und das Land Hessen,
vertreten durch seinen Ministerpräsidenten Georg August Zinn,
schließen vorbehaltlich der Zustimmung der vorläufigen Regierung und der
Verfassungsgebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg und des Hessischen Landtages
den nachstehenden Staatsvertrag.
Artikel I
Das Schiffsregister für Schiffe, die am hessischen Teil des Neckars beheimatet sind und
das Schiffsbauregister für Schiffsbauwerke, deren Bauort am hessischen Teil des Neckars
liegt, führt ab 1. April 1953 das Amtsgericht Mannheim.
Artikel II
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Artikel III
Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragschließenden mit einer Frist von drei Monaten
gekündigt werden.
Stuttgart, den 4. März 1953
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
gez. Dr. Reinhold Maier
Wiesbaden, den 27. Februar 1953
Der Hessische Ministerpräsident
gez. Zinn