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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1991 über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Vom 2. Oktober 1992

GVBl. I S. 451

 

(1) Dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1991 über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 wird zugestimmt.


(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.


(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß Artikel III in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekanntzugeben.

 

§ 2


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Anlage (Staatsvertrag)

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