Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen
und dem Lande Niedersachsen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
(Grenzänderungsvertrag) vom 19./23. Mai 1967
Vom 25. April 1968
GVBl. I S. 99
§ 1
Dem in Wiesbaden am 23. Mai 1967 und in Hannover am 19. Mai 1967 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Niedersachsen über Änderungen der
gemeinsamen Landesgrenze (Grenzänderungsvertrag) wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit
Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im
Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
§ 3
(1) Die nach den Artikeln 1 und 2 des Staatsvertrages vom Lande Niedersachsen auf das Land
Hessen übergehenden Gebiete werden mit dem Zeitpunkt, zu dem die Grenzänderungen wirksam
werden, in die angrenzenden Gemeinden eingegliedert.
(2) Der Tag, an dem die Grenzänderung nach Artikel 2 des Staatsvertrages wirksam wird,
ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft.